Haftungsausschluss

1. Steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt

Driverslog Pro Connect wurde unter Berücksichtigung der im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (IV C 6 – S 2177/07/10004) formulierten Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die Unveränderbarkeit von Einträgen und deren Protokollierung. Änderungen an bereits erfassten Fahrten werden systemseitig dokumentiert und im Bericht nachvollziehbar durch entsprechende Storno- bzw. Änderungsvermerke ausgewiesen.

Die steuerliche Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs liegt jedoch im alleinigen Ermessen des jeweils zuständigen Finanzamts und kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Garantie oder Zusicherung der Anerkennung durch Driverslog Pro Connect kann daher nicht übernommen werden.

Die Anerkennung hängt zudem maßgeblich von der ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuchs durch den Nutzer ab. Auch handschriftlich geführte Fahrtenbücher können bei formalen oder inhaltlichen Mängeln steuerlich nicht anerkannt werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrtenbuch vollständig, lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden muss.

Es wird ausdrücklich empfohlen, vor Nutzung der Anwendung mit dem zuständigen Steuerberater oder Finanzamt zu klären, ob ein mit Driverslog Pro Connect geführtes Fahrtenbuch den individuellen steuerlichen Anforderungen genügt.

2. Verantwortung für Inhalte und Nutzung

Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der im Fahrtenbuch erfassten Daten ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Fahrten zeitnah, vollständig, lückenlos und wahrheitsgemäß zu dokumentieren.

Der bei jeder Fahrteingabe angegebene Kilometerstand ist mit dem tatsächlichen Tachostand des Fahrzeugs abzugleichen. Etwaige automatisch berechnete oder mittels GPS ermittelte Entfernungen dienen lediglich als unverbindliche Orientierung und können von der tatsächlich gefahrenen Strecke abweichen.

Sofern bei der Neuanlage einer Fahrt bekannte Strecken oder Daten automatisch vorgeschlagen oder vorausgefüllt werden, handelt es sich ausschließlich um eine Komfortfunktion. Sämtliche vorgeschlagenen Daten sind vom Nutzer eigenverantwortlich zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Belege zu Ausgaben sind unabhängig von der Erfassung in der App entsprechend den steuerlichen Aufbewahrungspflichten gesondert aufzubewahren und gegebenenfalls dem Finanzamt vorzulegen.

Sollte die Anwendung aus technischen oder sonstigen Gründen vorübergehend nicht verfügbar sein, ist der Nutzer verpflichtet, Fahrten auf andere geeignete Weise (z. B. schriftlich) zu dokumentieren und anschließend ordnungsgemäß nachzutragen.

Ein Anspruch auf Anerkennung durch das Finanzamt oder auf Ersatz von Schäden, insbesondere aufgrund nicht aufgezeichneter, unvollständig aufgezeichneter oder technisch nicht erfassbarer Fahrten, besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.

3. Verfügbarkeit der Anwendung

Driverslog Pro Connect ist eine softwarebasierte Anwendung. Eine jederzeitige, ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.

Sollte die Anwendung vorübergehend nicht verfügbar sein, ist der Nutzer verpflichtet, Fahrten anderweitig zu dokumentieren und ordnungsgemäß nachzutragen.

Ein Anspruch auf Ersatz entgangener Aufzeichnungen oder steuerlicher Nachteile aufgrund technischer Störungen, Datenverlust oder Nichtverfügbarkeit besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.